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Lexikon

GEMA

Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Die GEMA ist aufgrund des Urheberwahrnehmungsgesetzes in Deutschland allein zugelassene Verwertungsgesellschaft zu Wahrung der Urheberrechte an Werken der Musik.
Alle Hersteller von Tonträgern sind verpflichtet, jede Tonträgerproduktion der GEMA zu melden. Bei Tonträgern, die kein GEMA-Repertoire enthalten, fällt keine GEMA-Gebühr an, und ist auch keine Meldung an die Gema nötig.
Bei gemapflichtigem Repertoire, ist vor Produktionsbeginn eine Freistellungserklärung nötig. Sobald diese Bestätigung beim CD-Brennwerk vorliegt, kann die Produktion beginnen

GEMA-Generaldirektion
Bayreuther Str. 37/38
10787 Berlin
Tel.: 030/21245-00
Fax: 030/21248-950

GEMA-Generaldirektion
Rosenheimer Str. 11
81667 München
Tel.: 089/48003-00
Fax: 089-48003-969